Während unserer Zusammenarbeit haben wir insbesondere die Ansprüche der Insolvenzverwalter sowie der Verwertungsunternehmen verstanden.
Solartechnik Bayern fertigt seit 2009 Wertgutachten für Photovoltaikanlagen an. Die Verkehrswertfeststellung unterliegt dabei marktwirtschaftlichen Gegebenheiten und dient dabei immer als Verhandlungsgrundlage. Dennoch müssen für z.B. Behörden (Finanzämter), Versicherungen und auch Insolvenzverwalter valide Zahlen eruiert werden.
Bei Wertebrechungen im Internet ist der Spread zu hoch, die Ausgabe ungenau. Eine Abweichung von wenigen Prozenten am Anfang der Berechnungen wirkt sich am Ende signifikant aus.
Bitte fordern Sie unsere Ausarbeitung dahingehend an.
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Der Kunde/ Vertragspartner wird hiermit gem. Bundesdatenschutzgesetz sowie Telemediengesetz davon unterrichtet, dass PV-Wertgutachten Kontaktdaten, Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus den Verträgen ergeben, maschinell verarbeitet sowie abspeichert.
Sollen diese Daten im Anschluss gelöscht werden, bitte am Ende des Formulars ankreuzen. Spätere Änderungen sind dann nicht mehr möglich und es muss bei Bedarf ein neues Gutachten erstellt werden.
Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder soweit möglich aus. Anlagenspezifische Daten können auch nachgeliefert werden. Die notwendigen Felder sind als (Pflichtfelder) gekennzeichnet. Im Anschluss können Dateien angehängt werden.